Durch ihren Besuch auf dieser Seite haben sie bereits den wichtigsten Schritt hin zur Erfüllung der Unternehmerpflichten zurückgelegt. Durch die Erkenntnis des Unternehmens, in der Elektrotechnik rechtssicher belastbare Strukturen zu schaffen, können sie nun mit uns die Umsetzung ihrer Ziele erarbeiten und das sehr effizient. In einer Beratung unsererseits mit ihnen können Strategien erarbeitet werden, die sie ihre Ziele erfüllen lassen auf kostengünstigem und energiesparenstem Weg. Durch unsere Fachkräfte sparen sie bis zu 80% ihrer Resourcen und sind dabei noch effektiver als über andere Optionen. Wir beschäftigen uns eben ausschließlich damit.
Möchten sie ersteinmal genauere Informationen zur verantwortlichen Elektrofachkraft? Dann lesen ruhig weiter. Wir können uns danach noch unterhalten.
Hier ein paar Informationen:
Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft
Zu den generellen Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft gehört u.a. den Pflichten eines Unternehmers nachzukommen – wie der Fürsorgepflicht und der Verkehrssicherungspflicht.
Personalauswahl:
Die Fürsorgepflicht umfasst die Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter. Dazu zählt als wichtigster Bestandteil die Personalauswahl:
Planungspflicht
Im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht wie auch der Fürsorgepflicht ist es unerlässlich, dass der Vorgesetzte die Arbeiten plant. So gilt es Folgendes zu klären:
Anweisung und Unterweisung
Wissen die Mitarbeiter, was sie tun müssen? Sind alle Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren, die daraus entstehenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen unterwiesen worden? Dies gilt für den allgemeinen Bereich wie auch für die speziellen Gegebenheiten vor Ort.
Kontrolle und Überwachung
Hierzu zählt, die Mitarbeiter auch während der Arbeit (stichprobenartig) zu kontrollieren.
Mängelmeldung und Abstellung
Festgestellte Abweichungen im Verhalten müssen korrigiert werden. Einfachste Maßnahme ist das Ansprechen. Die schärfste Form ist das Versetzen des Mitarbeiters in ein anderes Aufgabengebiet bzw. das Kündigen.
Verkehrssicherungspflicht
Wichtigstes Element ist das Beseitigen der Gefahren und der daraus entstehenden Gefährdungen – mindestens aber das Informieren über Restgefährdungen. Grundsätzlich müssen die Arbeitsplätze von den Verkehrswegen getrennt sein, damit ein sicheres Arbeiten möglich ist. Ein wesentliches Element zur Trennung ist die Kennzeichnung des Arbeits- und damit des Gefahrenbereichs.
Wird vom Gesetzgeber eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) verlangt?
Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist eine Beauftragung und Stellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft verlangt:
Die Fachverantwortung für die Elektrosicherheit ist Teil der unternehmerischen Gesamtverantwortung bezüglich seiner Mitarbeiter!
Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) hat die Fach- und Führungsverantwortung im Bestellbereich des Unternehmens.
Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Auswahl, der Einsatz und die Kontrolle der im elektrotechnischen Bereich tätigen Personen.
Dabei hat die verantwortliche Elektrofachkraft immer auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu achten. Die verantwortliche Elektrofachkraft stellt den Unternehmer für den elektrotechnischen Bestellbereich dar und ist dementsprechend haftbar.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft wird wann benötigt?
Jegliche Unternehmen mit einem „elektrotechnischen Betriebsteil“ , welches unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000–10 fällt, sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Erforderlich ist dies für alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, instand halten, errichten, betreiben, prüfen oder konstruieren.
Sobald Unternehmer und ihre Führungskräfte selbst keine Elektrofachkräfte sind können sie keine Fachverantwortung im Bereich Elektrotechnik/Elektrosicherheit übernehmen. Der Unternehmer ist dann verpflichtet Leitungs- und Aufsichtsaufgaben nach DGUV Vorschrift 3 an eine Elektrofachkraft übertragen, die damit zur verantwortlichen Elektrofachkraft wird.
Kann eine verantwortliche Elektrofachkraft extern eingekauft werden?
Ja. Kleine Unternehmen verfügen nicht immer über eigene Elektrofachkräfte. Auch im Mittelstand bis Industrie kann eine externe Kraft kalkulatorisch sinnvoll sein. In diesen Fällen kann auch eine externe Person, in der Regel ein geeigneter Mitarbeiter eines externen Dienstleisters, als verantwortliche Elektrofachkraft bestellt werden. Die Vorteile sind weiterhin, dass wesentlich weniger Kosten anfallen und eine hohe Kompetenz eingekauft wird, die innerhalb des Unternehmens oft schwer umsetzbar sind.
Muss eine verantwortliche Elektrofachkraft schriftlich bestellt werden?
Die schriftliche Bestellung ist für eine rechtssichere Pflichtenübertragung unbedingt empfehlenswert!
Bei dem Inhalt einer Bestellung handelt es sich nicht nur um eine Pflichtenübertragung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, es greift auch § 9 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Nur mit einer ordnungsgemäßen schriftlichen Zuweisung von Unternehmerpflichten dürfte im Schadens- und Haftungsfall eine „gerichtsfeste“ Organisation gegeben sein.
Ist eine verantwortlichen Elektrofachkraft weisungsfrei gestellt?
Eine verantwortliche Elektrofachkraft muss weisungsfrei bestellt sein!
D.h., sie muss zwangsweise über fachliche Weisungsfreiheit verfügen. Sie ist in ihren fachlichen Entscheidungen nicht an die Weisungen der Geschäftsleitung oder disziplinarisch übergeordneter Personen gebunden. Dies ergibt sich aus ihrer Kompetenz und Verantwortungsübernahme.
Was unterscheidet eine verantwortliche Elektrofachkraft von einer Elektrofachkraft?
Die verantwortliche Elektrofachkraft ist vom Unternehmer explizit dazu beauftragt, Fach- und Führungsverantwortung zu im Bestellbereich des Unternehmens zu übernehmen. Der Unternehmer überträgt damit Pflichten und Aufgaben auf die verantwortliche Elektrofachkraft.
Die Verantwortungsbereiche können Anlagen, Betriebsteile oder ganze Betriebe beinhalten. Für all diese Bereiche eines Unternehmens übernimmt die verantwortliche Elektrofachkraft die Verantwortung und Leitung. Verantwortliche Elektrofachkräfte sind fachliche und disziplinarische Vorgesetzte anderer Elektrofachkräfte.
Welche Qualifikation benötigt eine verantwortliche Elektrofachkraft?
Ein staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder ein Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft als Ausbildung vorweisen. Eine zeitnahe Tätigkeit und Erfahrung in der Elektrotechnik neben der Ausbildung sind notwendig . Ausreichend Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken ist notwendig.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft muss über eine persönliche Reife verfügen, da sie in ihren Führungsaufgaben viel Verantwortung für Leben, Gesundheit und wohlergehen des Unternehmens trägt.
Welche Hierarchie-Unterschiede innerhalb der verantwortlichen Elektrofachkräfte gibt es?
Es gibt Optionen, dass verantwortliche Elektrofachkräfte die mit fachlicher Leitung eines Betriebs/Betriebsteils beauftragt sind ( gesamtverantwortliche Elektrofachkraft ) Sie sind der betrieblichen Organisation übergeordnet und fachlich den bereichsverantwortlichen Elektrofachkräften vorgestellt. Verantwortliche Elektrofachkräfte ohne eine solche fachliche Leitung werden abteilungsgebunden beauftragt ( bereichsverantwortliche Elekrofachkraft ). Auch können verantwortliche Elektrofachkräfte je nach der Organisationsstruktur des Unternehmens z.B. neben der Fach- auch Personalverantwortung tragen. Es ist dem Unternehmer freigestellt mehrere verantwortliche Elektrofachkräfte hierarchisch zu gliedern.
Welche Aufgaben hat eine verantwortliche Elektrofachkraft im Unternehmen?
Die verantwortliche Elektrofachkraft kann u.a. zuständig und (mit-)verantwortlich sein für
Was ist mit der Garantenstellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft gemeint?
Garantenstellung ist ein juristischer Begriff und besagt, dass der Unternehmer automatisch eine solche inne hat insofern er für die Sicherheit und dem bestmöglichen Erhalt der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter Sorge trägt.
Bestellt der Unternehmer eine verantwortliche Elektrofachkraft, kommt es zu einer Übertragung von Unternehmerpflichten an die verantwortliche Elektrofachkraft. Damit hat auch die verantwortliche Elektrofachkraft eine Garantenstellung inne. Das bedeutet, dass sie auf bestimmte Ereignisse (z.B. Beinahe-Unfälle, Kenntnis neuer Risiken o. ä.) mit geeigneten Maßnahmen reagieren muss. Unterlässt sie dies und garantiert nicht die Sicherheit von Mitarbeitern oder Dritten, kann die verantwortliche Elektrofachkraft für dieses „Nichts-Tun“ in der betreffenden Situation bestraft und haftbar gemacht werden.